Weil Lexware lohn+gehalt /pro / premium automatisierte elektronische Meldungen an die Sozialversicherungsträger versendet, ist Lexware als zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm nach neuen gesetzlichen Regelungen dazu verpflichtet, die Nutzer des meldecenters zu identifizieren.
Die Identitätsprüfung soll Ihre Arbeit noch sicherer machen.
Hintergrund
Alle Softwarehersteller mit Meldestellen (auch hier Lexware mit dem Service „Lexware meldecenter“) müssen eine Erklärung gegenüber der ITSG abgeben, dass sie alle übermittelnden Benutzer eindeutig identifizieren können.
Weitere Details dazu finden Sie in der BSI-Richtline TR-03107-1.
Bis wann müssen Sie sich identifizieren?
Sie sollten die Identifizierung frühestmöglich durchführen.
Sollten Sie den festgesetzten Termin verstreichen lassen, können keine weiteren Meldungen über das Lexware meldecenter versendet werden.
Wie erfolgt die Identifizierung?
Die Identifizierung erfolgt über das automatisierte AutoIdent-Verfahren des Dienstleisters IDNow.
Die Identifizierung kann rund um die Uhr online erfolgen und benötigt keinen Kontakt mit einem IDNow-Mitarbeiter. Sie benötigen Ihren Ausweis und eine Kamera (Webcam oder Smartphone-Kamera). Die Identifizierung ist in wenigen Minuten in erledigt.
Da eine persönliche Identifizierung nötig ist, können wir Ihnen leider hier nicht zur Seite stehen!
Müssen sich alle Benutzer identifizieren?
Ja, für die Nutzung des Lexware meldecenters müssen alle Benutzer identifiziert sein, die das Lexware meldecenter aktiviert haben.
Hinweis: Nach der Installation des Updates April 2023 der Programm-Versionen Lexware lohn+gehalt professional und Lexware lohn+gehalt premium ist die Identifizierung möglich.
Für alle anderen Programm-Versionen (z. B. Lexware lohn+gehalt plus oder die Komplettlösungen wie z. B. Lexware financial office) wird der Identifizierungsprozess zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet.
Kontenaktualisierung durchführen
Bei der Anlage eines neuen Mandanten (Firma) in Lexware buchhalter wird der derzeitig aktuelle Kontenrahmen in den Mandanten kopiert und ansonsten von Lexware nie wieder „angefasst“.
Beispiel:
Sie legen im Jahr 2021 eine neue Firma in Ihrer Buchhaltung an.
Dieser Mandant in Lexware buchhaltung erhält nun den Kontenrahmen, der zu dieser Zeit aktuell ist.
Nun hat der Gesetzgeber aber zum 01.01.2023 eine Änderung des § 12 Umsatzsteuergesetz beschlossen.
Der Vertrieb und die Installation von Photovoltaikanlagen von nicht mehr als 30kw (Peak), die notwendigen Komponenten sowie Speichern, werden mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % belegt.
Die zugehörigen Konten müssten Sie jetzt manuell in Ihrer Buchhaltung nachpflegen.
Hier hilft Ihnen nun die Kontenaktualisierung.
Anleitung:
Konten manuell aktualisieren
Manuelle Änderungen nehmen Sie direkt im Kontenassistenten vor.
Als Vorlage verwenden Sie den Bericht ‚Protokoll‘.
Zertifizierte Lexware Fachhändler informieren Sie als erfahrenen Anwender von Lexware Produkten über sämtliche Neuerungen in den Programm-Versionen sowie wichtige Gesetzesänderungen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.
Auch zum Jahreswechsel 2023 gibt es wieder Änderungen im Lexware. Auf dieser kostenlosen Informationsveranstaltung informiert Sie das Team von Deltaware über den Jahreswechsel und die Version 2023.
Die Veranstaltung behandelt die Module Faktura & Auftrag, Warenwirtschaft, Buchhaltung und Lohn & Gehalt, jeweils in allen Varianten.
Geplante Punkte:
Im Vorfeld der Veranstaltungen schicken wir Ihnen eine Seminarmappe mit Schreibutensilien, unseren kompakten A5 Jahreskalender und mehr gratis per Post zu. Wir rechnen mit einer Veranstaltungsdauer von zwei Stunden.
Als Software bei den Veranstaltungen werden wir Microsoft Teams nutzen. Sie benötigen nur einen PC mit Bildschirm, Lautsprecher und Internetzugang. Sollten Ihrerseits während der Veranstaltung Fragen aufkommen, so währe ein Mikrofon von Vorteil allerdings können Sie Ihre Fragen gegebenenfalls auch im Chat stellen.
Sichern Sie sich einen Platz und melden Sie sich jetzt an!
Ihr Deltaware GmbH Team